{"id":15975,"date":"2026-07-01T17:11:30","date_gmt":"2026-07-01T15:11:30","guid":{"rendered":"https:\/\/rhenus.betadevelopment.de\/agb\/"},"modified":"2026-07-01T18:01:22","modified_gmt":"2026-07-01T16:01:22","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/rhenus.betadevelopment.de\/es\/agb\/","title":{"rendered":"Condiciones generales"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"15975\" class=\"elementor elementor-15975\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-740ce12 e-flex e-con-full m-bs-smooth e-con e-parent\" data-id=\"740ce12\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-d1aef4f elementor-widget elementor-widget-template\" data-id=\"d1aef4f\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"template.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-template\">\n\t\t\t\t\t<div data-elementor-type=\"container\" data-elementor-id=\"9412\" class=\"elementor elementor-9412\" data-elementor-post-type=\"elementor_library\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-172f3908 e-con-full e-flex e-con e-parent\" data-id=\"172f3908\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-70f8b577 e-con-full animated-fast e-flex e-con e-child\" data-id=\"70f8b577\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;gradient&quot;}\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f4bce46 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"f4bce46\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;motion_fx_translateY_effect&quot;:&quot;yes&quot;,&quot;motion_fx_translateY_speed&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;px&quot;,&quot;size&quot;:1.399999999999999911182158029987476766109466552734375,&quot;sizes&quot;:[]},&quot;motion_fx_translateY_affectedRange&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;%&quot;,&quot;size&quot;:&quot;&quot;,&quot;sizes&quot;:{&quot;start&quot;:0,&quot;end&quot;:91}},&quot;motion_fx_range&quot;:&quot;viewport&quot;,&quot;motion_fx_motion_fx_scrolling&quot;:&quot;yes&quot;,&quot;motion_fx_devices&quot;:[&quot;desktop&quot;,&quot;tablet&quot;,&quot;mobile&quot;]}\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-232d3d6c negmarg-15 head-hero animated-fast elementor-invisible elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"232d3d6c\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;fadeInUp&quot;,&quot;_animation_delay&quot;:0}\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">AGB<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<!-- hidden container 15975-2bd6044e -->\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-47e8f6f e-flex e-con-boxed padlr padtb e-con e-parent\" data-id=\"47e8f6f\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c22cc30 e-flex e-con-boxed e-con e-child\" data-id=\"c22cc30\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-94662e5 cs-boxtext linktext grey-text maxwidth-750 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"94662e5\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2 class=\"head-m\">ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN<\/h2><h2 class=\"head-m\">I Geltungsbereich<\/h2><p>1.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend \u201e<strong>Bedingungen<\/strong>\u201c) gelten ausschlie\u00dflich f\u00fcr Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen der Rhenus Lub GmbH &amp; Co KG (nachfolgend auch Bezugnahme durch \u201e<strong>wir<\/strong>\u201c, \u201e<strong>unsere<\/strong>\u201c etc.) und Unternehmern im Sinne des \u00a7 14 BGB, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen (nachfolgend \u201e<strong>Kunde<\/strong>\u201c). Die Bedingungen gelten sowohl f\u00fcr den gegenw\u00e4rtigen Vertrag als auch als Rahmenvereinbarung f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Vertr\u00e4ge in laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit Kunden. S\u00e4mtliche Lieferungen und Leistungen einschlie\u00dflich Neben- und Zusatzleistungen (einheitlich auch \u201e<strong>Lieferungen<\/strong>\u201c) erfolgen auf Basis dieser Bedingungen.<\/p><p>1.2. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten nicht, es sei denn, wir haben ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir nicht ausdr\u00fccklich widersprochen oder wenn wir Lieferungen vorbehaltlos ausgef\u00fchrt oder Zahlungen vorbehaltlos angenommen haben. Gesch\u00e4fts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.<\/p><h2 class=\"head-m\">II Vertragsschluss<\/h2><p>2.1. Unsere vorvertraglichen Mitteilungen (insbesondere Vertragsangebote, Beschreibungen und Kostenvoranschl\u00e4ge) sind stets freibleibend und unverbindlich, au\u00dfer wir bezeichnen diese ausdr\u00fccklich als verbindlich. Sie beziehen sich, soweit nicht abweichend vereinbart, auf handels\u00fcbliche Qualit\u00e4t. Vereinbarungen werden erst durch unsere Auftragsbest\u00e4tigung verbindlich.<\/p><p>2.2. Bestellungen und sonstige Vertragsangebote des Kunden k\u00f6nnen wir innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abgabe annehmen. Bis zum Ablauf dieses Zeitraums sind Bestellungen und sonstige Vertragsangebote des Kunden unwiderruflich. Unsere auf den Abschluss von Vertr\u00e4gen gerichteten Erkl\u00e4rungen (insb. Auftragsbest\u00e4tigungen) bed\u00fcrfen der Textform. Unser Schweigen auf ein solches Angebot begr\u00fcndet kein Vertrauen auf einen Vertragsschluss. Das Textformerfordernis l\u00e4sst etwaige nach Vertragsschluss formlos geschlossene Vereinbarungen unber\u00fchrt. Wir bleiben zudem berechtigt, einen Vertragsschluss herbeizuf\u00fchren, indem wir Lieferungen vorbehaltlos ausf\u00fchren oder Lieferungen ganz oder teilweise in Rechnung stellen. Unser Schweigen begr\u00fcndet kein Vertrauen auf einen Vertragsschluss.<\/p><p>2.3. Weicht ein Best\u00e4tigungsschreiben des Kunden von unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbest\u00e4tigung ab oder erweitert oder beschr\u00e4nkt es diese, wird der Kunde die \u00c4nderungen als solche besonders hervorheben.<\/p><p>2.4. Unsere Vertriebsmitarbeiter sind nicht befugt, m\u00fcndliche Nebenabreden zu treffen, die \u00fcber den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.<\/p><h2 class=\"head-m\">III Anwendungseignung, Unterlagen, Geistiges Eigentum<\/h2><p>3.1. Soweit nicht abweichend vereinbart, \u00fcbernehmen wir f\u00fcr unsere Produkte kein Beschaffungsrisiko und keine Garantie. Letzteres gilt auch f\u00fcr technische Ausk\u00fcnfte, Empfehlungen und Ratschl\u00e4ge, insbesondere zur Anwendung der Produkte. Der Kunde ist stets verpflichtet, die Eignung der Produkte f\u00fcr den beabsichtigten Einsatzzweck selbst zu pr\u00fcfen. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Daten und sonstige Eigenschaften der Lieferungen und Leistungen), die in Produkt-beschreibungen von uns oder dem Kunden vorgesehen sind, sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich, soweit nicht ausdr\u00fccklich schriftlich als verbindlich bezeichnet und die Verwendbarkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck nicht eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt. Technische Hinweise, insbesondere Sicherheits-datenbl\u00e4tter und Hinweise zur Lagerung, Handhabung und Entsorgung unserer Produkte sind vom Kunden zwingend zu beachten.<\/p><p>3.2. Soweit nicht ausdr\u00fccklich abweichend vereinbart, behalten wir uns das Eigentum und alle unsere Rechte an s\u00e4mtlichen Unterlagen (insbesondere Produktbeschreibungen, Prospekte, Kataloge, Preislisten, Abbildungen, Kalkulationen, technischen Unterlagen) vor, die wir dem Kunden zur Verf\u00fcgung gestellt haben. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, liegt das Urheberrecht an allen Unterlagen bei uns.<\/p><p>3.3. Die Unterlagen gem\u00e4\u00df Ziffer 3.2. d\u00fcrfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielf\u00e4ltigt noch Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden. Sollte der Kunde hiergegen schuldhaft versto\u00dfen, k\u00f6nnen wir einen pauschalierten Schadensersatz in H\u00f6he von 5% des Netto-Auftragswerts des betreffenden Vertrags verlangen. Im Falle besonders hoher Sch\u00e4den, wie z.B. der Zug\u00e4nglichmachung von Gesch\u00e4fts-geheimnissen an Dritte, bleibt die M\u00f6glichkeit der Geltendmachung eines h\u00f6heren Schadens unber\u00fchrt. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.<\/p><p>3.4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass unsere Produktinformationen (insbesondere Produkt- und Anwendungshinweise), die wir dem Kunden zur Verf\u00fcgung gestellt haben, den jeweiligen weiteren Abnehmern unserer Lieferungen und Leistungen zugehen. Die hierf\u00fcr erforderlichen Unterlagen stellen wir, soweit nicht schon mitgeliefert, dem Kunden auf Anforderung zur Verf\u00fcgung.<\/p><p>3.5. Wurden unsere Lieferungen unter Nutzung von Know-how, Erfindungen, Patenten, Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten hergestellt, deren Inhaber oder Nutzungsberechtigter wir sind, werden dem Kunden Nutzungsrechte daran nur insoweit einger\u00e4umt, als dies zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. Alle sonstigen Nutzungs- und Verwertungsrechte (insbesondere Patent- und Urheberrechte) verbleiben bei uns.<\/p><h2 class=\"head-m\">IV Preise<\/h2><p>4.1. Die Preise verstehen sich, soweit nicht ausdr\u00fccklich abweichend vereinbart, in Euro und auf Basis FCA (Incoterms 2020) unser Werk in M\u00f6nchengladbach, exklusive Verpackung, die gesondert berechnet und nicht zur\u00fcckgenommen wird, und exklusive Fracht, Ausl\u00f6sung, Versicherung und sonstiger Nebenkosten, sowie zuz\u00fcglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in jeweils g\u00fcltiger H\u00f6he.<\/p><p>4.2. Die in Angebot und Auftragsbest\u00e4tigung angegebenen Preise beruhen auf zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g\u00fcltigen Rohmaterialpreisen, L\u00f6hnen, Steuern, Sozialabgaben und Frachtkosten (nachfolgend \u201e<strong>Kostenfaktoren<\/strong>\u201c). Diese Kostenfaktoren haben einen direkten Einfluss auf den Verkaufspreis unserer Lieferungen. Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate und erh\u00f6hen sich Kostenfaktoren in diesem Zeitraum um insgesamt mehr als f\u00fcnf Prozent, d\u00fcrfen wir die Verkaufspreise unserer Lieferungen entsprechend erh\u00f6hen. Zeitliche Bezugspunkte sind hierbei die Versendung der Auftragsbest\u00e4tigung und der Tag Bereitstellung der Lieferung. Eine oben genannte Preiserh\u00f6hung f\u00fchrt nicht zu einer Gewinnsteigerung des Verk\u00e4ufers.<\/p><h2 class=\"head-m\">V Zahlungsbedingungen<\/h2><p>5.1. Unsere Kaufpreisforderungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungserhalt und Lieferung der Ware f\u00e4llig. Bei Zahlung binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt und Lieferung der Ware gew\u00e4hren wir dem Kunden Skonto in H\u00f6he von 2%.<\/p><p>Ungeachtet dessen sind wir, auch im Rahmen laufender Gesch\u00e4ftsbeziehungen, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse auszuf\u00fchren. Einen entsprechenden Vorbehalt werden wir sp\u00e4testens mit der Auftragsbest\u00e4tigung erkl\u00e4ren.<\/p><p>F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift des Rechnungsbetrages auf unserem in Angebot und Auftragsbest\u00e4tigung genannten Konto ma\u00dfgeblich.<\/p><p>5.2. Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen dem Kunden gegen\u00fcber unseren Anspr\u00fcchen nur zu, soweit Gegenanspr\u00fcche gegen\u00fcber uns rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten sind, oder der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis stammt.<\/p><p>5.3. Bei einer Gef\u00e4hrdung unserer Anspr\u00fcche aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis (einschlie\u00dflich aus anderen Einzelauftr\u00e4gen, f\u00fcr die derselbe Rahmenvertrag gilt) durch eine erhebliche Verschlechterung der Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden, die nach Vertragsschluss erkennbar wird, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung einer angemessenen Sicherheit auszuf\u00fchren. Stellt der Kunde keine Vorauszahlungen oder angemessene Sicherheitsleistungen innerhalb einer angemessenen Frist, k\u00f6nnen wir vom Vertrag zur\u00fccktreten. Unsere sonstigen R\u00fccktrittsrechte bleiben unber\u00fchrt.<\/p><h2 class=\"head-m\">VI Lieferung, Liefertermine<\/h2><p>6.1. Lieferungen erfolgen auf Basis FCA (Incoterms 2020) unser Werk in M\u00f6nchengladbach, Deutschland, sofern nicht ausdr\u00fccklich abweichend vereinbart.<\/p><p>6.2. Soweit ausdr\u00fccklich vereinbart, stellen wir die Liefergegenst\u00e4nde handels\u00fcblich verpackt bereit. Eine \u00fcber den uns bekannten Transportzweck hinausgehende Verpackung oder ein sonstiger besonderer Schutz, z.B. f\u00fcr eine l\u00e4ngerfristige Aufbewahrung oder Lagerung der Ware, bedarf einer ausdr\u00fccklichen Vereinbarung.<\/p><p>6.3. Eine vorzeitige Lieferung ist zul\u00e4ssig, soweit sie dem Kunden zumutbar ist. Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit sie dem Kunden unter Ber\u00fccksichtigung handels\u00fcblicher Toleranzen zumutbar sind.<\/p><p>6.4. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn dies mit dem Kunden ausdr\u00fccklich vereinbart ist. Vereinbarte Liefertermine stehen zudem unter dem Vorbehalt unserer ordnungsgem\u00e4\u00dfen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer sowie der rechtzeitigen und richtigen Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Mitwirkungspflichten des Kunden.<\/p><p>6.5. Wir sind berechtigt, die Liefertermine nach billigem Ermessen anzupassen, wenn die in Ziffer 6.4. genannten Voraussetzungen nicht rechtzeitig gegeben sind.<\/p><p>6.6. Bei Produkten, die unter die Gefahrgutverordnung (ADR, RID, IMDG, IATA) fallen, verpflichtet sich der Kunde, s\u00e4mtliche geltenden Vorschriften f\u00fcr Transport, Handhabung und Lagerung dieser Produkte eigenverantwortlich zu beachten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass auch von ihm beauftragte Dritte sowie etwaige weitere Empf\u00e4nger entsprechend unterrichtet werden und diese die einschl\u00e4gigen gesetzlichen sowie sicherheitsrelevanten Bestimmungen einhalten. Etwaige beh\u00f6rdliche Genehmigungen, Kennzeichnungen oder Schulungsnachweise, die f\u00fcr den Umgang mit solchen Produkten erforderlich sind, sind vom Kunden auf eigene Kosten und Verantwortung einzuholen bzw. nachzuweisen. Eine Haftung unsererseits f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe gegen Gefahrgutvorschriften durch den Kunden oder Dritte ist ausgeschlossen.<\/p><p>6.7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gr\u00fcnden, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.<\/p><h2 class=\"head-m\">VII Gefahr\u00fcbergang, Abnahme<\/h2><p>7.1. Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung unserer Produkte geht auf den Kunden \u00fcber, wenn und soweit wir die Lieferungen am vereinbarten Liefertermin an unserem Warenausgang in M\u00f6nchengladbach gem\u00e4\u00df FCA (Incoterms 2020) zur Abholung bereitgestellt und den Kunden hiervon benachrichtigt haben.<\/p><p>7.2. Sollten wir abweichend von Ziffer 6.1. die Liefergegenst\u00e4nde versenden, erfolgt dies \u2013 soweit nicht abweichend vereinbart \u2013 auf der Basis DAP (von uns benannter Lieferort) gem\u00e4\u00df Incoterms 2020; in diesem Fall geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung unserer Produkte mit deren \u00dcbergabe an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer auf den Kunden \u00fcber, sp\u00e4testens jedoch mit Verlassen unseres Werks.<\/p><p>7.3. Im Falle des Annahmeverzuges durch den Kunden geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung unserer Produkte im Zeitpunkt des Annahmeverzuges auf den Kunden \u00fcber.<\/p><h2 class=\"head-m\">VIII Lieferverzug<\/h2><p>8.1. Im Fall unseres Verzuges mit Lieferungen ist unsere Haftung der H\u00f6he nach beschr\u00e4nkt wie folgt: Der Schadensersatzanspruch des Kunden wegen Verzuges ist f\u00fcr jede volle Versp\u00e4tungswoche auf 0,5% des Netto-Preises der in Verzug befindlichen Lieferungen, insgesamt auf maximal 5% dieses Netto-Preises der im Verzug befindlichen Lieferungen begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei einer Haftung aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder bei einer Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p><p>8.2. Der Kunde kann wegen Verz\u00f6gerungen der Lieferung nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen nur vom Vertrag zur\u00fccktreten, soweit wir die Verz\u00f6gerung zu vertreten haben oder dem Kunden das Festhalten am Vertrag aufgrund der Verz\u00f6gerung nicht l\u00e4nger zumutbar ist. Gesetzliche K\u00fcndigungsrechte bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p><p>8.3. Der Kunde hat auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist zu erkl\u00e4ren, ob er wegen der Verz\u00f6gerung der Lieferung vom Vertrag zur\u00fccktritt oder weiterhin auf Lieferung besteht.<\/p><h2 class=\"head-m\">IX Eigentumsvorbehalt<\/h2><p>9.1. Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller unserer gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den Gegenst\u00e4nden der Lieferungen (nachfolgend \u201e<strong>Vorbehaltsware<\/strong>\u201c) vor.<\/p><p>9.2. Der Kunde ist verpflichtet, bei Ma\u00dfnahmen, die zum Schutze unseres Eigentumsvorbehaltes erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere erm\u00e4chtigt uns der Kunde mit Vertragsschluss, auf Kosten des Kunden eine etwaige erforderliche Eintragung oder Vormerkung unseres Eigentumsvorbehalts in \u00f6ffentlichen Registern vorzunehmen und alle sonstigen nach dem anwendbaren Sachenrecht notwendigen Formalit\u00e4ten zu erf\u00fcllen. Soweit die am Erf\u00fcllungsort geltende Rechtsordnung unseren Eigentumsvorbehalt nicht anerkennt, verpflichtet sich der Kunde, an der Begr\u00fcndung eines vergleichbaren Sicherungsrechts an der Vorbehaltsware mitzuwirken.<\/p><p>9.3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets unentgeltlich f\u00fcr uns als Hersteller im Sinne des \u00a7 950 BGB vorgenommen. Der Kunde verwahrt die neue Sache f\u00fcr uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sie gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenst\u00e4nden durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verbindung oder Vermischung, so \u00fcbertr\u00e4gt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich f\u00fcr uns auf. Unsere hiernach entstehenden (Mit-)Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware.<\/p><p>9.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Sachen des Kunden oder Dritter zu lagern und als unser Eigentum zu kennzeichnen sowie sie pfleglich zu behandeln und sie auf seine Kosten w\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand zu halten und zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken zum Neuwert zu versichern. Notwendige Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der Vorbehaltsware f\u00fchrt der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr aus. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche aus diesen Versicherungen sicherungshalber an uns ab.<\/p><p>9.5. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgangs weiterver\u00e4u\u00dfern. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware, insbesondere zu Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung, ist er nicht berechtigt. Der Kunde tritt uns sicherungshalber bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware entstehen. Zur Einziehung der Forderung wird der Kunde hiermit erm\u00e4chtigt. Wird die Vorbehaltsware von dem Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren ver\u00e4u\u00dfert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung nur in H\u00f6he des Weiterver\u00e4u\u00dferungswertes der jeweils ver\u00e4u\u00dferten Vorbehaltsware. Wird die Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung durch den Kunden in ein Kontokorrentverh\u00e4ltnis mit seinem Abnehmer eingestellt, tritt nach erfolgter Saldierung der Kontokorrent-Forderung an ihre Stelle der anerkannte Saldo, der in H\u00f6he des Weiterver\u00e4u\u00dferungswertes der jeweils ver\u00e4u\u00dferten Vorbehaltsware abgetreten wird. Bei Ver\u00e4u\u00dferung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem\u00e4\u00df Ziffer 9.3 haben, gilt die Abtretung der Forderung in H\u00f6he des entsprechenden Weiterver\u00e4u\u00dferungswertes dieser Miteigentumsanteile.<\/p><p>9.6. Wir sind berechtigt, die Erm\u00e4chtigung zur Ver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware und die Einziehungserm\u00e4chtigung zu widerrufen, falls der Kunde in Zahlungsverzug ger\u00e4t oder au\u00dferhalb des gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehrs \u00fcber die Vorbehaltsware verf\u00fcgt oder falls nach dem Abschluss des Vertrages eine erhebliche Verschlechterung der finanziellen Umst\u00e4nde des Kunden erkennbar wird, die eine Forderung unsererseits gef\u00e4hrdet. Im Fall einer Einstellung der Zahlungen durch den Kunden oder eines Antrages auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des Kunden entfallen die Erm\u00e4chtigungen zur Ver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware und die Einziehungserm\u00e4chtigung automatisch. In diesem Fall sind wir ferner unbeschadet sonstiger Anspr\u00fcche berechtigt, die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware zu untersagen. Zudem sind wir \u2013 ebenso wie bei einem Widerruf der Einziehungserm\u00e4chtigung \u2013 berechtigt von dem Kunden zu verlangen, dass er unverz\u00fcglich Mitteilung \u00fcber die \u00fcbertragenen Forderungen macht und deren Schuldner nennt, jegliche zur Geltendmachung der Forderungen erforderlichen Informationen bereitstellt, die entsprechenden Unterlagen herausgibt und die Schuldner \u00fcber die \u00dcbertragung informiert.<\/p><p>9.7. Nach dem Widerruf bzw. Wegfall der Erm\u00e4chtigung zur Einziehung von Forderungen eingehende, abgetretene Au\u00dfenst\u00e4nde sind durch den Kunden sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln, wobei die Zahlungen uns eindeutig zuordenbar sein m\u00fcssen.<\/p><p>9.8. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zur Erf\u00fcllung eines Werk- oder Dienstvertrags verwendet, so wird die Forderung des Kunden aus dem Werk- oder Dienstvertrag im gleichen Umfang an uns abgetreten, wie es in Ziffer 9.3 und Ziffer 9.5. bestimmt ist.<\/p><p>9.9. Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verf\u00fcgungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<\/p><p>9.10. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein R\u00fccktritt vom Vertrag nicht erforderlich. Machen wir unsere Eigentumsvorbehaltsrechte geltend, so gilt dies nur dann als R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4ren. Eine etwaige Warenr\u00fccknahme erfolgt stets nur sicherheitshalber; allein hierin liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn wir Herausgabe der Vorbehaltsware wegen Zahlungsverzugs verlangen. Der Kunde erm\u00e4chtigt uns bereits jetzt, seinen Betrieb zu diesem Zweck zu betreten, die Vorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen und sie durch freih\u00e4ndigen Verkauf zur Anrechnung auf die offene Forderung abz\u00fcglich entstehender Kosten zu verwerten.<\/p><p>9.11. Soweit der Wert der uns zustehenden Sicherungsrechte die H\u00f6he der gesicherten Anspr\u00fcche um mehr als 10% \u00fcbersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte nach unserer Wahl freigeben.<\/p><h2 class=\"head-m\">X M\u00e4ngelrechte<\/h2><p>10.1. Der Kunde ist zu einer sorgf\u00e4ltigen Untersuchung der Ware unverz\u00fcglich nach ihrer Ablieferung verpflichtet, soweit dies nach dem ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang tunlich ist. Der Kunde hat Sachm\u00e4ngel uns gegen\u00fcber unverz\u00fcglich schriftlich zu r\u00fcgen, d.h. erkennbare Sachm\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber f\u00fcnf (5) Tage nach Ablieferung, verdeckte Sachm\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber f\u00fcnf (5) Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich zu r\u00fcgen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.<\/p><p>10.2. Unsere Produkte sind vertragsgem\u00e4\u00df, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs (bei Rechtsm\u00e4ngeln im Zeitpunkt des Eigentums\u00fcbergangs) den vertraglich vereinbarten Spezifikationen (nachfolgend \u201e<strong>Spezifikationen<\/strong>\u201c) entsprechen. Entsprechen unsere Produkte den Spezifikationen, sind sie auch dann frei von Sachm\u00e4ngeln, wenn sie nicht den sonstigen objektiven Anforderungen oder etwaigen Proben oder Mustern entsprechen. Unverbindliche Angaben in Prospekten, Katalogen, \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen oder sonstigem Werbematerial sowie Aussagen Dritter stellen keine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Produkte im Sinne von \u00a7 434 Abs. 2 BGB dar, sofern sie nicht als solche vereinbart wurden.<\/p><p>10.3. Im Fall eines Sachmangels ist uns zun\u00e4chst Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb angemessener Frist zu gew\u00e4hren. Die Nacherf\u00fcllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung, soweit der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlag. Im Fall der Neulieferung nehmen wir entweder die urspr\u00fcnglich gelieferte Ware auf unsere Kosten zur\u00fcck oder der Kunde hat auf unsere Aufforderung die urspr\u00fcnglich gelieferte Ware auf unsere Kosten zur\u00fcckzusenden oder zu entsorgen, soweit nicht die R\u00fccksendung und\/oder Entsorgung f\u00fcr den Kunden mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden ist. Auch im Fall des Verk\u00e4uferregresses ist der Kunde abweichend von \u00a7 445a Abs. 2 BGB verpflichtet, uns Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb der dem Kunden von seinem K\u00e4ufer gesetzten Frist zu erm\u00f6glichen. Eine Fristsetzung ist nur dann entbehrlich, wenn eine Fristsetzung nach \u00a7 445a Abs. 2 BGB bereits im Verh\u00e4ltnis zwischen dem Kunden und seinem K\u00e4ufer entbehrlich ist, so dass der Kunde uns keine Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung geben kann.<\/p><p>10.4. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist Nacherf\u00fcllungsort der urspr\u00fcngliche Lieferort.<\/p><p>10.5. Bei Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung ist der Kunde \u2013 unbeschadet sonstiger Rechte \u2013 unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder die Verg\u00fctung zu mindern. Der Kunde hat auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erkl\u00e4ren, ob er wegen eines Sachmangels vom Vertrag zur\u00fccktritt oder weiter auf Lieferung besteht.<\/p><p>10.6. M\u00e4ngelrechte und -anspr\u00fcche bestehen nicht, wenn und soweit die Brauchbarkeit der betroffenen Produkte nur unerheblich beeintr\u00e4chtigt ist, bei nur unerheblichen Abweichungen der Lieferungen von den vereinbarten Spezifikationen sowie bei unsachgem\u00e4\u00dfer Verwendung oder Lagerung der Produkte.<\/p><p>10.7. Der Kunde hat die Kosten der Mangelermittlung zu tragen, soweit kein Mangel vorliegt und der Kunde dies erkannt oder fahrl\u00e4ssig nicht erkannt hat.<\/p><p>10.8. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadens- oder Aufwendungsersatz richtet sich nach Ziffer 11.<\/p><h2 class=\"head-m\">XI Schadens- und Aufwendungsersatz<\/h2><p>11.1. Schadens- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.<\/p><p>11.2. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht im Fall von<\/p><ol><li>a) Aufwendungsersatzanspr\u00fcchen nach den \u00a7\u00a7 439 Abs. 2, Abs. 3 und 445a Abs. 1 BGB;<\/li><li>b) Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit;<\/li><li>c) einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzes;<\/li><li>d) einer Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit;<\/li><li>e) der \u00dcbernahme einer Garantie oder arglistig verschwiegener M\u00e4ngel (\u00a7 444 BGB);<\/li><li>f) einer Haftung wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf vorhersehbare Sch\u00e4den, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, beschr\u00e4nkt, soweit wir nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, der Gesundheit, oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften.<\/li><\/ol><p>11.3. Soweit unsere Haftung nach dieser Ziffer 11 begrenzt ist, gilt dies auch f\u00fcr die entsprechende pers\u00f6nliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erf\u00fcllungsgehilfen, Organe und gesetzlichen Vertreter.<\/p><p>11.4. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/p><p>11.5. Im Fall von Verz\u00f6gerungssch\u00e4den gilt Ziffer 8 vorrangig gegen\u00fcber dieser Ziffer 11.<\/p><h2 class=\"head-m\">XII H\u00f6here Gewalt<\/h2><p>12.1. Ist die Durchf\u00fchrung eines Vertrages durch h\u00f6here Gewalt (nachfolgend \u201e<strong>H\u00f6here Gewalt<\/strong>\u201c), d.h. von einer Partei des Vertrages nicht zu vertretende und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht vorhersehbare Umst\u00e4nde beeintr\u00e4chtigt, insbesondere wegen Teil- oder Generalmobilmachung, Krieg, B\u00fcrgerkrieg, kriegerischer oder kriegs\u00e4hnlicher Handlungen oder Zust\u00e4nde, unmittelbarer Kriegsgefahr, staatlicher Interventionen oder Steuerungen im Rahmen der Kriegswirtschaft, w\u00e4hrungs- und handelspolitischer Ma\u00dfnahmen oder sonstiger hoheitlicher Ma\u00dfnahmen, beh\u00f6rdlicher oder politischer Willk\u00fcrakte, Aufruhr, Terrorismus, Naturkatastrophen, Unf\u00e4llen, Arbeitsk\u00e4mpfen, Epidemien, Pandemien, wesentlicher Betriebsst\u00f6rungen (z.B. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel), erheblicher Behinderungen der Verkehrswege oder sonstiger ungew\u00f6hnlicher Verz\u00f6gerungen des Transports jeweils von nicht nur kurzfristiger Dauer, so sind die vertraglichen Verpflichtungen der Parteien suspendiert und verl\u00e4ngern sich die zur Durchf\u00fchrung der Lieferungen vorgesehenen Fristen und Termine entsprechend, gleichg\u00fcltig, ob diese Umst\u00e4nde bei uns, einem Zulieferer oder Subunternehmer auftreten.<\/p><p>12.2. H\u00f6here Gewalt ist der anderen Partei unverz\u00fcglich anzuzeigen. Die Parteien werden in einem solchen Fall \u00fcber eine angemessene Vertragsanpassung (auch unter Ber\u00fccksichtigung der kommerziellen Inhalte) verhandeln. Soweit eine solche Vertragsanpassung nicht erreicht werden kann, steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Vertrag zu k\u00fcndigen, fr\u00fchestens jedoch drei (3) Monate nach Beginn der H\u00f6heren Gewalt. Gesetzliche oder in diesen Bedingungen geregelte R\u00fccktritts- und K\u00fcndigungsrechte bleiben unber\u00fchrt.<\/p><h2 class=\"head-m\">XIII Freistellung<\/h2><p>Soweit der Kunde unsere Produktinformationen nach Ziffer 3.4. schuldhaft nicht den jeweiligen weiteren Empf\u00e4ngern unserer Produkte zuleitet und durch unsere Produkte bei diesen Empf\u00e4ngern Sch\u00e4den entstehen, die bei Kenntnis und Beachtung unserer Produktinformationen vermieden worden w\u00e4ren, hat uns der Kunde von allen Anspr\u00fcchen Dritter im Zusammenhang mit solchen Sch\u00e4den freizustellen bzw. von uns bereits geleistete Ersatzzahlungen zu erstatten. Eine weitergehende Haftung des Kunden bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p><h2 class=\"head-m\">XIV Vertraulichkeit<\/h2><p>14.1. Der Kunde ist verpflichtet, s\u00e4mtliche Informationen, insbesondere Know-how und Betriebsgeheimnisse, die er von uns erlangt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen sich aus den Umst\u00e4nden ergibt, dass sie vertraulich sind (nachfolgend \u201e<strong>Vertrauliche Informationen<\/strong>\u201c), unabh\u00e4ngig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verk\u00f6rperter oder m\u00fcndlicher Form mitgeteilt worden sind, gegen\u00fcber Dritten vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist insbesondere nicht befugt, die Vertraulichen Informationen, ohne unsere vorherige Zustimmung Dritten offen zu legen oder zug\u00e4nglich zu machen. Die Vertraulichen Informationen sind nur f\u00fcr die Zwecke des Vertrages zu nutzen. Mitarbeiter des Kunden und sonstige Personen, die im Zusammenhang mit der Durchf\u00fchrung des Vertrages Zugang zu den Vertraulichen Informationen erhalten, wird der Kunde entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten.<\/p><p>14.2. Von der Verpflichtung in Ziffer 14.1. ausgenommen sind Informationen, soweit sie<\/p><ol><li>a) dem Kunden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder beh\u00f6rdliche Anordnungen verletzt werden,<\/li><li>b) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits allgemein bekannt sind oder sp\u00e4ter allgemein bekannt werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrages beruht,<\/li><li>c) vom Kunden ohne Zugriff auf unsere Vertraulichen Informationen selbstst\u00e4ndig entwickelt wurden, oder<\/li><li>d) sie aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Beh\u00f6rde offengelegt werden m\u00fcssen.<\/li><\/ol><p>14.3. Die Verpflichtungen dieser Ziffer 14. bleiben auch \u00fcber das Ende des Vertrages und der Gesch\u00e4ftsbeziehung hinaus bestehen, unabh\u00e4ngig davon, auf welche Weise der Vertrag oder die Gesch\u00e4ftsbeziehung beendet wird.<\/p><h2 class=\"head-m\">XV Rahmen- und Abrufauftr\u00e4ge<\/h2><p>15.1. Der Kunde ist verpflichtet, die in einem Rahmen- oder Abrufauftrag vereinbarte Gesamtmenge abzunehmen.<\/p><p>15.2. Soweit sich aus dem Rahmen- oder Abrufauftrag keine bestimmten Abruftermine ergeben, ist die gesamte Menge des Rahmen- oder Abrufauftrages innerhalb von zw\u00f6lf (12) Kalendermonaten nach Abschluss des Vertrages abzurufen.<\/p><p>15.3. H\u00e4lt der Kunde verbindlich vereinbarte Abruftermine nicht ein, sind wir berechtigt, vier Wochen nach schriftlicher Ank\u00fcndigung unter Hinweis auf die Folgen des unterbliebenen Abrufes die Gesamtmenge vollst\u00e4ndig so zu liefern, wie es im Rahmen- oder Abrufauftrag vereinbart wurde und den Preis zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Anspr\u00fcche behalten wir uns vor.<\/p><h2 class=\"head-m\">XVI Exportkontrolle<\/h2><p>16.1. Die Vertragserf\u00fcllung durch uns steht unter dem Vorbehalt, dass der Erf\u00fcllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Au\u00dfenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und\/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.<\/p><p>16.2. Der Kunde hat bei Verkauf und Weitergabe der von uns erbrachten Lieferungen an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten. Ein Verkauf\/eine Weitergabe (unmittelbar oder mittelbar) an oder zur Verwendung in L\u00e4nder\/Regionen, gegen welche sich aus den anwendbaren Vorschriften des (Re-)Exportkontrollrechts (insbesondere Deutschlands, der EU und\/ oder der U.S.A.) ein Embargo ergibt, ist nicht gestattet, es sei denn, es erfolgt eine vorherige schriftliche Freigabe durch uns.<\/p><p>16.3. Sofern f\u00fcr Exportkontrollpr\u00fcfungen erforderlich, wird der Besteller uns nach Aufforderung unverz\u00fcglich alle Informationen \u00fcber Endempf\u00e4nger, Endverbleib und Verwendungszweck der von uns erbrachten Lieferungen sowie diesbez\u00fcgliche Exportkontrollbeschr\u00e4nkungen \u00fcbermitteln.<\/p><p>16.4. Besteht f\u00fcr die Ausfuhr der Lieferungen von Waren zum Zeitpunkt der Lieferung\/Leistung eine gesetzliche oder beh\u00f6rdliche Genehmigungspflicht und wird eine solche Ausfuhrgenehmigung auf Antrag nicht erteilt, ist sind wir berechtigt, den Vertrag bzw. die angenommene Bestellung ohne jegliche Haftungsverpflichtung f\u00fcr uns zu k\u00fcndigen.<\/p><p>16.5. Wir sind auch berechtigt, angenommene Bestellungen zu stornieren, wenn zum Zeitpunkt der Lieferung ein Handelsverbot besteht oder wenn eine Produktregistrierungspflicht besteht und die Registrierung zum Zeitpunkt der Lieferung\/Leistung nicht beantragt oder erteilt ist.<\/p><p>16.6. Der Kunde stellt uns von allen Anspr\u00fcchen, die gegen uns von Beh\u00f6rden oder sonstigen Dritten wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Kunden geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller uns in diesem Zusammenhang entstehenden Sch\u00e4den und Aufwendungen, es sei denn, der Kunden hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden.<\/p><p>16.7. Bei einem Versto\u00df des Kunden gegen die in dieser Ziffer 16. geregelten Verpflichtungen haben wir das Recht entweder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder diesen zu k\u00fcndigen. Gesetzliche K\u00fcndigungsrechte bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p><h2 class=\"head-m\">XVII Allgemeine Bestimmungen<\/h2><p>17.1. Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschlie\u00dflich zur Erf\u00fcllung vertraglicher Pflichten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Unsere Details finden sich in der Datenschutzerkl\u00e4rung (<a href=\"\/datenschutz\/\">\/datenschutz\/<\/a>).<\/p><p>17.2. Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegen\u00fcber abgegeben werden (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, R\u00fccktrittserkl\u00e4rungen) bed\u00fcrfen der Schriftform. Soweit nach diesen Bedingungen auf ein Schriftformerfordernis abgestellt wird, gen\u00fcgt insoweit die Wahrung der Textform i.S.d. \u00a7 126b BGB (dauerhafter Datentr\u00e4ger wie Telefax, E-Mail, Brief).<\/p><p>17.3. Rechte und Anspr\u00fcche des Kunden aus mit uns abgeschlossenen Vertr\u00e4gen sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung auf Dritte \u00fcbertragbar.<\/p><p>17.4. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschlie\u00dflich dieser Bedingungen bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen wirksam.<\/p><p>17.5. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieses Vertrages bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.<\/p><h2 class=\"head-m\">XVIII Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/h2><p>18.1. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist unser Gesch\u00e4ftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden oder an einem sonstigen zust\u00e4ndigen Gericht zu erheben.<\/p><p>18.2. Diese Bedingungen sowie das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht\/CISG).<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN I Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend \u201eBedingungen\u201c) gelten ausschlie\u00dflich f\u00fcr Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen der Rhenus Lub GmbH &amp; Co KG (nachfolgend auch Bezugnahme durch \u201ewir\u201c, \u201eunsere\u201c etc.) und Unternehmern im Sinne des \u00a7 14 BGB, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen (nachfolgend \u201eKunde\u201c). 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